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AGB

Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung

1 Anmeldung

1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen und Seminare von GOODplace, vertreten durch Monika Kraus-Wildegger.

1.2 Anmeldungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie erhalten umgehend eine Anmeldebestätigung in Text (§ 126a BGB) oder Schriftform. Ohne schriftliche Anmeldebestätigung besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Die von uns unmittelbar nach dem Eingang der Anmeldung versendete Bestätigungsemail ist verbindlich, bis auf die Anmeldung mit Zahlung auf Rechnung. In diesem Falle dient die Email nur zu Ihrer Information darüber, dass Sie sich bei uns für ein bestimmtes Seminar angemeldet haben. Erst mit fristgerechtem Zahlungseingang ist die Anmeldung verbindlich.

1.3 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; die mögliche Teilnehmerzahl für jede Veranstaltung ist begrenzt.

2 Stornierung von Veranstaltungen

2.1 Anstelle des angemeldeten Teilnehmers kann jederzeit ein Vertreter benannt werden. Es entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten. Erforderlich hierfür ist die Mitteilung des Teilnehmers und die Mitteilung des Ersatzteilnehmers per Email.

2.2 Stornierung

Bei Stornierung der Anmeldung gelten folgende Bedingungen:

Seminare können bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei umgebucht und storniert werden. Wird eine Anmeldung innerhalb des Zeitraumes von 15 bis 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn umgebucht oder storniert, berechnen wir 20% des Gesamtpreises. Bei Umbuchungen oder Stornierungen innerhalb des Zeitraumes von 2 und 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, berechnen wir 50 % des Gesamtpreises. Wird eine Anmeldung am Seminartag umgebucht oder storniert, berechnen wir 100 % des Gesamtpreises.

Wir bieten zahlreiche Terminalternativen zum gebuchten Seminarthema an. Die Umbuchung oder Stornierung bedarf der Schriftform. Gegebenenfalls fällige Stornogebühren Dritter (z. B. von Hotelbuchungen) gehen zu Lasten des Teilnehmers. Um sich im Krankheitsfall vor Stornokosten zu schützen, empfehlen wir eine Seminar-Stornoversichgerung, z.B. https://www.europaeische.at/veranstaltungen/kursseminarkongress-stornoschutz.

2.3 Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht oder nur zeitweise zum Seminar ist ebenfalls die volle Gebühr zu entrichten.

3 Absage von Veranstaltungen

3.1 GOODplace behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bis spätestens sieben Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Trainers, wenn dieser nicht ersetzt werden kann, höhere Gewalt) abzusagen, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung.  Sollten wir uns wider Erwarten nicht in der Lage sehen, dem Teilnehmer Terminalternativen zum Seminarthema zu bieten, werden wir die bereits entrichteten Teilnahmegebühren zurückerstatten. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens GOODplace vorliegt. GOODplace bittet dies bei der Buchung von Flug- oder Bahntickets durch den Teilnehmer zu beachten.

4 Teilnahmegebühren

4.1 Soweit nichts anderes genannt wird, gelten Seminarkosten für öffentliche Seminare (d.h. Seminare die von jedem gebucht werden können) stets pro Teilnehmer.

4.2 Die Teilnahmegebühren sind sofort fällig. In Einzelfällen ist die Zahlung auf Rechnung möglich. In diesem Fall sind die Teilnahmegebühren 14 Tag nach Rechnungsdatum fällig. Verzug tritt nach Ablauf der Zahlungsfrist ein.

4.3 Alle Preise gelten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5 Leistungsumfang

5.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Seminars. Reise- und Übernachtungskosten sind grundsätzlich nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.

6 Änderungsvorbehalt

6.1 GOODplace behält sich vor inhaltliche, methodische und organisatorische Programmänderungen oder -abweichungen kurzfristig bei einer Veranstaltung vorzunehmen, soweit der Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmer unverändert ist. Wir sind ebenso berechtigt, Präsenzseminare aus wichtigen Gründen (bspw. aufgrund von Naturkatastrophen, Krankheitswellen, Unruhen) bis spätestens sieben Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin auf das jeweils dementsprechende Live Online-Format umzulegen. Falls unsere Mindestteilnehmenden-Anzahl jedoch nicht erreicht wird, sind wir berechtigt die Veranstaltung abzusagen. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Trainer im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Eventuelle Termin- und Ortsverschiebungen gibt GOODplace den Teilnehmern rechtzeitig bekannt.

7 Copyright

7.1 Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus behalten wir uns vor, sofern diese vom Urheberrecht geschützt sind. Kein Teil der Seminarunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung von GOODplace für gewerbliche Zwecke verwendet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet, über öffentliche Netze anderen zur Verfügung gestellt werden.

8 Eigentumsvorgehalt

8.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich GOODplace das Eigentum an den Veranstaltungsunterlagen bis zur vollständigen Zahlung des Seminarpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB behält sich GOODplace das Eigentum an den Veranstaltungsunterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

9 Haftung

9.1 GOODplace haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspficht). Die Schadensersatzpficht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen GOODplace unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Arglist oder einer Garantie – mit Ausnahme der Garantiehaftung nach § 536a Abs.1 BGB, die ausgeschlossen ist – bleibt unberührt.

10 Datenschutz

10.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass GOODplace auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen die erforderlichen Daten erhebt, verarbeitet und nutzt. Dabei darf GOODplace die übermittelten Anmeldedaten oder Teile davon an involvierte Dritte (z. B. Buchungsanbieter, externe Trainer) zum Zwecke der Leistungserbringung weitergeben. Für die Vertragsabwicklung darf GOODplace die dazu erforderlichen personenbezogenen Kundendaten (Bestands- und Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen.

10.2 Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über Umfang und Inhalt der von ihm gespeicherten, personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso darf GOODplace erforderliche personenbezogene Daten verarbeiten und nutzen und löschen, die der Kunde im Laufe des Seminars erstellt.

10.3 Daneben werden die persönlichen Daten des Kunden gemäß der aktuellen Datenschutzerklärung verarbeitet.

11 Sonstiges

11.1 Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass GOODplace grundsätzlich berechtigt ist, Namen und/oder Firmenlogo des Teilnehmers als Kundenreferenz zu veröffentlichen.

11.2 Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass GOODplace grundsätzlich berechtigt ist, von Veranstaltungen Foto- und Filmmaterial zu fertigen und damit der eventuellen Abbildung seiner Person, um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen.

11.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der jeweiligen Ergänzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so ist die Wirksamkeit dieses Vertrages und der Ergänzungsvereinbarungen im Übrigen dadurch nicht berührt. Die Vertragsbedingungen für die Teilnahme und Durchführung von Seminaren richten sich ausschließlich nach den Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von GOODplace. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde selbst auf der Basis eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen arbeitet. Im Falle der Übereinstimmung gelten die übereinstimmenden Geschäftsbedingungen beider Parteien, im Falle der Divergenz anstelle der abweichenden Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle dessen, dass nur eine Partei eine Regelung zu einem Thema in ihren AGB geregelt hat, wird diese Vertragsbestandteil.

11.4 Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

11.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

GOODplace Monika Kraus-Wildegger  – Stand 1.11.2022